Moderner, minimalistischer Wohnraum mit einer hellen Couch und einem runden Holz-Couchtisch. Durch große Fenster fallen Sonnenstrahlen herein und werfen geometrische Schattenmuster an die graue Wand, was eine ruhige, kontemplative Atmosphäre schafft. Die reduzierte Farbpalette in Grau- und Naturtönen unterstreicht den zeitgenössischen, schlichten Designansatz.

Allgemeine Geschäftsbedinungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VORBEMERKUNG

A. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für das Vertragsverhältnis (nachfolgend „Vertrag“ oder „Vertragsverhältnis“) zwischen der EV Work Edition GmbH, Vancouverstraße 2a, 20457 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „EV Work Edition“) und dem im schriftlichen oder digitalen Anmeldeformular (nachfolgend zusammen das „Anmeldeformular“) angegebenen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der von EV Work Edition betriebenen Co-Working Spaces (i.e. Open Space, Work Edition-Lounges, Besprechungsräume, Boarding Rooms, Co-Working Desk, Gemeinschaftsbereiche – nachfolgend „Co-Working Space“ oder Räumlichkeiten“) und der damit verbundenen Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“).

B. Im Falle von Widersprüchen haben die im Anmeldeformular vereinbarten Bedingungen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriffe in Großbuchstaben, die nicht definiert sind, haben die Bedeutung wie im Anmeldeformular angegeben.

C. EV Work Edition bietet seine Dienstleistungen nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie § 2 UStG an. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG).

D. Ein Vertragsverhältnis begründet einen Dienstleistungsvertrag mit verschiedenen Dienstleistungselementen. Die Räumlichkeiten bleiben zu jeder Zeit im Besitz und unter der Kontrolle von EV Work Edition. Es wird kein Pacht- oder Mietverhältnis oder sonstige besitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeiten begründet.

E. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn EV Work Edition in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Dienstleistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch EV Work Edition keine Geltung.

1. ABSCHLUSS EINES VERTRAGES

Das Angebot von Dienstleistungen auf der Website oder App von EV Work Edition stellt kein verbindliches Angebot dar. Alle Anträge auf Abschluss eines Vertrages stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Mit dem Absenden einer ausgefüllten Registrierungsanfrage über die Website oder die App von EV Work Edition gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit EV Work Edition ab. Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kunden und EV Work Edition kommt erst dann zustande, wenn das Angebot von EV Work Edition durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail an den Kunden angenommen wird.

2. SERVICES / LEISTUNGSUMFANG

2.1 Der „DayPass“ umfasst die folgenden Dienstleistungen für einen (1) im Anmeldeformular angegebenen Tag (8:30 bis 17:30 Uhr):
• Zugang zu einem Sitzplatz im Open Space Bereich je nach Verfügbarkeit;
• WLAN in den gesamten Räumlichkeiten;
• Benutzung der Lounge und der Gemeinschaftsräume;
• kostenlos frischer Kaffee und kohlensäurehaltiges Wasser;
• Nutzung der voll ausgestatteten Küchen;
• ermäßigte Preise für Tagungs- und Sitzungsräume;
• Rezeptionsdienste zwischen 8:30 und 17:30 Uhr.

2.2 Ein „DayPass Bundle“ berechtigt zur Nutzung der Leistungen des DayPass an insgesamt zehn (10) Tagen (jeweils von 8:30 bis 17:30 Uhr). Es steht dem Kunden – vorbehaltlich der jeweiligen tagesabhängigen Verfügbarkeit hinsichtlich der Sitzplätz im Open Space Bereich – frei, zu entscheiden, an welchen Tagen er jeweils von einem DayPass Gebrauch macht. Die zehn Tage können, müssen jedoch nicht aufeinander folgen. Ein DayPass Bundle ist insgesamt 6 Monate ab Kauf- bzw. Buchungsdatum gültig.

2.3 Die Buchung von „Meeting-/Eventräumen“ mit oder ohne Catering-Paket berechtigt den Kunden zur Nutzung der im Anmeldeformular angegebenen Räumlichkeiten in dem im Anmeldeformular angegebenen Zeitraum, insbesondere für Konferenzen, Tagungen und andere Veranstaltungen.

2.4 Ein „Open Space Sitzplatz“ berechtigt den Kunden zur Nutzung eines Open Space Sitzplatzes je nach Verfügbarkeit, die von EV Work Edition nicht garantiert wird. Open Space Sitzplätze werden auf der Grundlage des „First Come - First Serve“-Prinzips vergeben.

2.5 „Rezeptionsdienste“ stehen an Werktagen zwischen 8:30 und 17:30 Uhr zur Verfügung, wie z.B. Registrierung von Besuchern und Gästen, Buchung zusätzlicher Dienstleistungen, Unterstützung bei der Nutzung der Dienstleistungen, Räumlichkeiten usw.

2.6 Die „Büroreinigung“ wird während der üblichen Bürozeiten durchgeführt. Der Kunde hat dem Reinigungspersonal Zugang zu gewähren.

2.7 EV Work Edition kann Umfang und Inhalt einzelner Leistungen nach billigem Ermessen anpassen, sofern der allgemeine Charakter der betroffenen Dienstleistungen nicht wesentlich geändert wird. 2.8 Die Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen oder die Überschreitung gebuchter Kontingente löst zusätzliche Gebühren aus. Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.

2.9 Die Buchung bestimmter Dienstleistungspakete berechtigt den Kunden zur Nutzung der bereitgestellten Ressourcen und Dienstleistungen in dem für die Büronutzung üblichen Umfang. EV Work Edition behält sich das Recht vor, dem Kunden im Falle einer übermäßigen Nutzung zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen.

3. PREISE / GEBÜHREN FÜR ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

3.1 Über die im Anmeldeformular angegebenen Preise sowie etwaige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen wird EV Work Edition eine entsprechende Rechnung an den Kunden ausstellen. Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung der Dienstleistungen gültigen Preisliste, die jederzeit auf Wunsch des Kunden zur einsehbar ist. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt zu begleichen.

3.2 Alle Gebühren und Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Alle Gebühren und Preise sind nicht erstattungsfähig. Bei einer Stornierung der Buchung durch den Kunden erhält der Kunde keine Rückerstattung. Im Falle einer Stornierung der Buchung von Meeting-/Eventräumen ohne Catering-Paket hat der Kunde jedoch vorbehaltlich entsprechender Verfügbarkeit das Recht, innerhalb von 3 (drei) Monaten auf einen anderen Termin umzubuchen.

3.3 Preise sowie etwaige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen sind unabhängig davon zu entrichten, ob der Kunde die Dienstleistungen oder die Räumlichkeiten tatsächlich nutzt.

3.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, von EV Work Edition anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen eine Forderung von EV Work Edition aufrechnen. Das Recht des Kunden, Ansprüche auf Rückzahlung überzahlter Gebühren oder sonstige Ansprüche gesondert gegenüber EV Work Edition geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

4. UMSATZSTEUER

4.1 Vorsorglich verzichtet EV Work Edition gemäß § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung im Sinne von § 4 Nr. 12 lit. a) UStG (Option zur Umsatzsteuerpflicht). Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten ausschließlich für Umsätze zu nutzen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG nicht ausschließen. Sofern EV Work Edition hierüber einen Nachweis benötigt, verpflichtet sich der Kunde, hierbei mitzuwirken. Der Kunde versichert, dass er EV Work Edition unverzüglich benachrichtigen wird, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Ziffer nicht mehr vorliegen.

4.2 Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verpflichtungen, so hat er EV Work Edition für den entstandenen Schaden zu entschädigen bzw. schadlos zu halten. Entfällt die Voraussetzung für die Option zur Umsatzsteuerpflicht von EV Work Edition nach § 9 Abs. 2 UStG, weil der Kunde die Räumlichkeiten ganz oder teilweise nicht entsprechend Ziffer 4.1 verwendet, und wird das Fehlen der Optionsvoraussetzung erst nachträglich bekannt, so ist EV Work Edition berechtigt, die bisher ausgestellten Rechnungen nachträglich derart zu berichtigen, dass der bisher gezahlte vertragliche Brutto-Beitrag nachträglich dem Beitrag ohne Umsatzsteuerausweis entspricht. Weitergehende Ansprüche von EV Work Edition bleiben unberührt.

4.3 Jegliche Ansprüche von EV Work Edition gegen den Kunden gemäß dieser Bestimmung verjähren nach Ablauf von 10 (zehn) Jahren. Kommt der Kunde seinen vorgenannten Informationspflichten nicht nach, so verlängert sich die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, die auf Umständen beruhen, über die EV Work Edition vom Kunden nicht informiert wurde, auf 10 (zehn) Jahre.

5. KÜNDIGUNG

5.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund für EV Work Edition liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unbefugten Dritten Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt. 5.2 Kündigt EV Work Edition den Vertrag aus wichtigem Grund aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, so hat der Kunde EV Work Edition den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 5.3 Zur Stornierung einer Buchung wird auf Ziffer 3.2 verwiesen.

6. ZUGANG ZU DEN RÄUMLICHKEITEN

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass nur autorisierte Nutzer und keine Dritten Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis von EV Work Edition vor. Gäste müssen sich an der Rezeption anmelden und dürfen die Räumlichkeiten nur während der normalen Bürozeiten betreten.

6.2 Schlüssel und Zugangskarten dürfen ohne vorherige Erlaubnis von EV Work Edition nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Kunde haftet für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die sich über ihn Zugang zu den Räumlichkeiten verschafft haben.

6.3 EV Work Edition behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten oder Teile davon für öffentliche und private Veranstaltungen zu nutzen. Der Kunde akzeptiert, dass der Zugang zu den Räumlichkeiten oder Teilen davon sowie die Nutzung von Betriebseinrichtungen und Dienstleistungen während solcher Veranstaltungen eingeschränkt werden kann.

7. ZUGANG UND INSTANDHALTUNG DURCH EV WORK EDITION

7.1 EV Work Edition ist zu jeder Tages- und Nachtzeit berechtigt, die vom Kunden genutzten Räumlichkeiten zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen. Bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze kann EV Work Edition die Nutzung beenden. Sofern keine Gefahr in Verzug besteht, wird EV Work Edition den Kunden vorab informieren und alle Anstrengungen unternehmen, um den Geschäftsbetrieb des Kunden nicht zu stören.

7.2 EV Work Edition ist berechtigt, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an und in den Räumlichkeiten, einschließlich der vom Kunden genutzten Büroräume, durchzuführen. EV Work Edition wird den Kunden, soweit möglich, im Voraus über den Zeitpunkt der Arbeiten zu informieren und etwaige Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs des Kunden möglichst geringhalten.

8. HAUSORDNUNG

EV Work Edition ist berechtigt, eine zusätzliche Hausordnung zu erlassen, die weitere Pflichten des Kunden beinhaltet und einen Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien bildet. Der Kunde hat jeden seiner autorisierten Nutzer, Gäste oder sonstige Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten, zur Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten.

9. WEITERE PFLICHTEN DES KUNDEN

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu befolgen.

9.2 Insbesondere trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer Arbeitsschutzbestimmungen sowie anderer relevanter Gesetze und Vorschriften über die Nutzung von Büroräumen durch Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Einrichtung und Möblierung der Räumlichkeiten durch EV Work Edition lediglich um Einrichtungs- bzw. Möblierungsvorschläge handelt und dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, die Möbel und Arbeitsplätze so anzuordnen, dass die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer relevanter Gesetze und Vorschriften gewährleistet ist. EV Work Edition garantiert nicht, dass der dem Kunden zugewiesene Büroraum, Arbeitsplatz oder offene Sitzplatz die geltenden Anforderungen erfüllt oder geeignet ist, diese zu erfüllen.

9.3 EV Work Edition kann jederzeit zusätzliche Informationen und Unterlagen vom Kunden anfordern, wie z.B. Identitätsnachweise, Firmendokumente oder Steuerregistrierungen. EV Work Edition ist auch berechtigt, Daten bei der SCHUFA oder anderen Wirtschaftsinformationsdiensten anzufordern.

9.4 Bei der Durchführung von Veranstaltungen in den gebuchten Meeting-/Eventräumen versichert der Kunde, nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters zu handeln. Der Kunde sorgt dafür, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung (z.B. einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Gebühren) erfüllt sind und alle gesetzlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften bei der Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden. Sofern für die Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Kunde deren Vorliegen EV Work Edition auf Verlangen rechtzeitig vor Nutzungsbeginn nachzuweisen. EV Work Edition weist darauf hin, dass die Räumlichkeiten als Büroräume bauordnungsrechtlich genehmigt sind. Veranstaltungen im Sinne der Versammlungsstättenverordnung sind daher nicht zulässig. Der Kunde stellt EV Work Edition von allen Ansprüchen Dritter bei schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung frei. Eine etwaig erforderliche Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA ist Angelegenheit des Kunden. Auf Verlangen von EV Work Edition hat der Kunde den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die überlassenen Räumlichkeiten zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden. Benötigt der Kunde die Lieferung von Getränken oder sonstiger Verpflegung, so wird er diese grundsätzlich über EV Work Edition bestellen und nicht ohne Zustimmung von EV Work Edition selbst erbringen oder von Dritten beziehen. Der Kunde haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er oder seine Mitarbeiter oder sonstige Vertragspartner sowie Teilnehmer an der Veranstaltung verursachen.

10. HAFTUNG / HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 EV Work Edition haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Räumlichkeiten vor Abschluss des Vertrages zu inspizieren.

10.2 Abhängig vom gewählten Service kann sich der gewählte oder dem Kunden zugewiesene Arbeitsplatz oder offene Sitzplatz in einem OpenSpace-Büro befinden und daher möglicherweise nicht in sich abgeschlossen oder abschließbar sein. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Büroraum bzw. Arbeitsplatz. Etwaige Ansprüche nach §§ 536, 536a BGB sind diesbezüglich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Minderungsansprüche.

10.3 Ansprüche auf Minderung des Beitrags wegen anfänglicher Mängel, die zum Zeitpunkt der Aufnahme der Nutzung der Räumlichkeiten durch den Kunden vorliegen, sind ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte oder analoge Ansprüche gemäß § 536 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund.

10.4 Dem Kunden ist bekannt, dass die Räumlichkeiten nicht klimatisiert oder mechanisch belüftet sind. Dies bedeutet, dass im Sommer die Temperatur der Räumlichkeiten auf über 26°C oder höher steigen kann. Ein solcher Temperaturanstieg stellt keinen Mangel dar.

10.5 EV Work Edition haftet nicht für Verletzungen von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten, die durch die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten, Geräte oder Netzwerke verursacht werden können. Sollte der Kunde Kenntnis über vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse anderer Kunden erlangen, ist er zum Stillschweigen hierüber verpflichtet, sofern dies nicht dem Gesetz entgegensteht.

10.6 EV Work Edition übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Sicherheit und Verlässlichkeit des in den Räumlichkeiten angebotenen IT-Netzwerks. EV Work Edition haftet nicht für die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum des Kunden oder für Verletzungen, die bei der Übermittlung von Daten oder Datenträgern auftreten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, Backup-Lösungen zu implementieren.

10.7 Der Kunde haftet für alle Schäden an und in den Räumlichkeiten, dem zur Verfügung gestellten Mobiliar und Inventar, die über die normale Abnutzung hinausgehen und die vom Kunden selbst, seinen autorisierten Nutzern, Erfüllungsgehilfen oder Besuchern schuldhaft verursacht werden. Dasselbe gilt für den Verlust von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen.

10.8 EV Work Edition haftet nicht für die verspätete oder mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von EV Work Edition liegen, wie z.B. Blitzschlag, Streiks, Feuer, Kriegshandlungen, Beschlagnahme, Epidemien, Pandemien (wie z.B. COVID-19), Devisenbeschränkungen, Aufruhr oder ziviler Ungehorsam, Transportbeschränkungen, Warenmangel, behördliche Restriktionen oder Lieferengpässe und/oder Lieferverzögerungen von Lieferanten („Höhere Gewalt“). EV Work Edition ist von der Erbringung seiner Verpflichtungen befreit, solange die Höhere Gewalt andauert. EV Work Edition muss den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. EV Work Edition ist stets verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen höherer Gewalt zu ergreifen. Entwicklungen oder Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie, die über die den Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bekannten Entwicklungen oder Auswirkungen hinausgehen, gelten als Höhere Gewalt im Sinne dieser Ziffer 10.8. Versäumt EV Work Edition die Benachrichtigung des Kunden über das Vorliegen von Höherer Gewalt, bleibt EV Work Edition für die verspätete und/oder mangelhafte Leistung verantwortlich, selbst wenn der Ausfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wenn der Ausfall aufgrund höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen.

10.9 Im Falle von Störungen oder Mängeln muss der Kunde EV Work Edition unverzüglich über den Mangel informieren und ausreichend Gelegenheit zur Behebung des Mangels geben.

10.10 Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Gegenstände oder Dokumente, die in die Räumlichkeiten gebracht werden. EV Work Edition kann nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände oder Dokumente verantwortlich gemacht werden, es sei denn, dies beruht auf grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von EV Work Edition, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10.11 Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten persönliche Eigentumsversicherungen sowie Betriebs-Haftpflichtversicherungen zu unterhalten. Der Kunde hat ferner für Veranstaltungen in den gebuchten Meeting-/Eventräumen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. EUR 500.000,00 für Sach- und Personenschäden) nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, EV Work Edition auf Verlangen jederzeit einen Nachweis über diese Versicherungen zu erbringen.

10.12 Ausgenommen von sämtlichen Haftungsausschlüssen/-beschränkungen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; sonstige Schäden, die EV Work Edition, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder die auf einer von EV Work Edition, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang solche Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der andere Vertragsteil vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

11. SCHADLOSHALTUNG

Der Kunde stellt EV Work Edition von sämtlichen Ansprüchen frei -, einschließlich der Ansprüche Dritter, Verpflichtungen und Auslagen sowie angemessener Anwaltskosten -, die sich ergeben aus
• einer Verletzung des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, dessen autorisierten Nutzern, Gästen oder dritte Personen, denen der Kunde Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt hat;
• einer Verletzung oder Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung der Arbeitsstättenverordnung; oder
• einer illegalen Nutzung des Internets und/oder eine Verletzung der Bestimmungen von Ziffer 12.2 oder 12.3.

12. NUTZUNG VON DIENSTLEISTUNGEN UND RESSOURCEN

12.1 Die Bereitstellung bestimmter Dienste und Ressourcen beruht auf funktionierenden Diensten und Infrastruktur Dritter, wie Telekommunikation, Internet, Elektrizität und ähnlichem, auf die EV Work Edition keinen Einfluss hat. EV Work Edition haftet nicht für Fehlfunktionen, Unterbrechungen oder den Ausfall der Infrastruktur oder der Dienste Dritter, die für die Bereitstellung der Dienstleistungen notwendig sind, es sei denn, dies beruht auf grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von EV Work Edition, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12.2 Die allgemeine Verfügbarkeit der Bandbreite ist begrenzt. Damit alle Kunden ordnungsgemäß arbeiten können, wird der Kunde den von EV Work Edition zur Verfügung gestellten Internetzugang nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Kunden dürfen keine Musik, Filme, Live-Streams usw. streamen, herunterladen oder hochladen. Wenn es die Geschäftstätigkeit des Kunden erforderlich macht, solche Daten zu streamen, herunter- oder hochzuladen, wird der Kunde im Vorfeld eine Lösung mit EV Work Edition suchen (z.B. Aufbau eines eigenen/zusätzlichen Anschlusses).

12.3 Die Nutzung des Internetanschlusses erfolgt auf Risiko und Gefahr des Kunden oder Dritter, die den Anschluss des Kunden mit dessen Zustimmung nutzen. Der Kunde ist für die über das Internet übermittelten Daten, die in Anspruch genommenen Dienstleistungen und die über das Internet abgewickelten Rechtsgeschäfte selbst verantwortlich und trägt die Kosten dafür. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung des Internets durch ihn selbst oder durch Dritte das geltende Recht einzuhalten und insbesondere keine sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter rechtswidrig zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zur Verfügung zu stellen und die geltenden Jugendschutzbestimmungen zu beachten, keine belästigenden, verleumderischen, bedrohlichen oder sonst rechtswidrigen Inhalte zu versenden oder zu verbreiten, den Internetzugang nicht zum Versenden von Massen- oder Kettennachrichten („Spam“) und/oder anderen Formen illegaler Werbung zu nutzen und alles zu unterlassen, was ihn und/oder EV Work Edition Haftungsansprüchen Dritter aussetzen könnte.

12.4 Soweit eine Internet-Flatrate Bestandteil des Vertrages ist, ist eine Weitergabe des Zugangscodes ausdrücklich untersagt.

13. SAMMLUNG UND SPEICHERUNG PERSÖNLICHER DATEN

13.1 Die Erhebung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten einschließlich der Nutzung von Schlüsselkarten und der Videoüberwachung in Gemeinschaftsbereichen durch EV Work Edition erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung von EV Work Edition geregelt.

13.2 Der Kunde wird EV Work Edition alle angeforderten Unterlagen und sonstigen Informationen zur ordnungsgemäßen Identifizierung oder Feststellung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und der Feststellung der Eigenschaft als politisch exponierte Person im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) sowie anderer anwendbarer geldwäscherechtlicher Vorschriften zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, sobald und soweit sich Änderungen des wirtschaftlichen Berechtigten des Kunden oder seines Status als politisch exponierte Person ergeben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, etwaige von Banken angeforderten Unterlagen und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde willigt ein, dass EV Work Edition solche Informationen vom Kunden sammelt und an die Bank weiterleitet, um die Compliance-Pflichten der Banken nach den geltenden Geldwäschevorschriften zu erfüllen. Die Banken sind für diese Daten allein verantwortlich und bestimmen über die Verwendung und Löschung dieser Daten.

14. VERTRAULICHKEIT

14.1 Die Parteien sind verpflichtet, die von der anderen Partei erhaltenen Informationen nicht ohne Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich zu machen. Dazu gehören Geschäftsinformationen, die vertraulicher Natur sein können, wie z.B. Geschäftsgeheimnisse und Informationen, die einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, müssen stets als vertrauliche Informationen behandelt werden.

14.2 Die Verpflichtung der Parteien zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß diesem Abschnitt erstreckt sich nicht auf Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen, wenn die empfangende Partei nachweisen kann, dass (i) sie zum Zeitpunkt des Erhalts bereits bekannt waren, (ii) ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt sind oder waren, (iii) von Dritten stammen, die die Informationen auf rechtmäßigem Wege erhalten haben und selbst nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, oder (iv) aufgrund eines Gerichtsurteils, einer behördlichen Anordnung oder des geltenden Rechts allgemein bekannt gemacht werden sollen.

15. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

EV Work Edition ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. In einem solchen Fall wird EV Work Edition den Kunden über die Änderungen informieren. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widersprochen hat. Die fortgesetzte Nutzung der Räumlichkeiten und Dienstleistungen über diesen Zeitraum hinaus gilt als Annahme der Änderungen.

16. VERSCHIEDENES

16.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, EV Work Edition hat zuvor seine schriftliche Zustimmung erteilt. Es wird hiermit klargestellt, dass der Kunde nicht berechtigt ist, die Büroräume, Möbel und Inventar (unter-)zu vermieten oder einem Dritten die Nutzung, auch nicht teilweise, zu gestatten, es sei denn, EV Work Edition gibt seine vorherige schriftliche Zustimmung. Es liegt im alleinigen Ermessen von EV Work Edition, diese Zustimmung zu verweigern. Das Recht des Kunden zur vorübergehenden Nutzung der Möbel und Dienstleistungen durch Besucher bleibt davon unberührt. Im Falle einer Abtretung oder Vermietung / Nutzungsüberlassung ohne die Zustimmung ist EV Work Edition berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen. Weitergehende Rechte und Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

16.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei die Textform gemäß § 126b BGB ausreichend ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde nach Abschluss des Vertrages bestellt, werden auch ohne Auftragsbestätigung Bestandteil des Vertrages, sofern die Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

16.3 Alle nach dem Vertrag erforderlichen Mitteilungen müssen in Textform erfolgen, es sei denn, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen eine andere Form vor.

16.4 Es gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

16.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch in vollem Umfang in Kraft und wirksam und werden dadurch nicht beeinträchtigt oder ungültig. Die Parteien sind sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bewusst, wonach eine Salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt aufzuheben. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

16.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt im Oktober 2023 geändert.

16.7 Bei Widersprüchen zwischen der englischen und deutschen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.